Befreiung von der Versicherungspflicht bei Beschäftigung einer Architektin als Immobilienbewerterin

Befreiung von der Versicherungspflicht bei Beschäftigung einer Architektin als Immobilienbewerterin   Hier hat das SG Reutlingen in einer Entscheidung vom 14.06.2016 – S 8 R 885/14 entschieden, dass die Beurteilung nach § 6 SGB VI, ob eine Tätigkeit den Berufsbild des Architekten entspricht, sich vorrangig nach berufsrechtlichen Maßstäben richtet. Dabei sei nicht entscheidend, ob die […]

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