Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren für Durchsetzung der Herausgabe von ärztlichen Behandlungsunterlagen

Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren für Durchsetzung der Herausgabe von ärztlichen Behandlungsunterlagen   Soweit sich der Patient sofort anwaltlicher Hilfe bedient, stellen die Kosten im Zusammenhang mit dem Verlangen auf Herausgabe der Behandlungsunterlagen keinen Verzugsschaden dar (vgl. LG Bochum, Urteil vom 14.11.2008, Az: 5 S 149/08). Anmerkung: Der Patient hat also die außergerichtlichen Anwaltskosten für die Herausgabe […]

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