Anforderungen an die Substantiierung bei Verletzungen durch Verkehrsunfall

Der Bundesgerichtshof hat in dem Beschluss vom 28.05.2019 unter Aktenzeichen VI ZR 328/18 ausgeführt, dass die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebotes gegen Artikel 103 I GG verstößt. Der Sachvortrag zur Begründung eines Anspruchs ist dann schlüssig und erheblich, wenn die Partei Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtsatz geeignet und erforderlich sind, das geltend gemachte […]

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