Zumutbarkeit der Nacherfüllung durch erstbehandelnden Zahnarzt bei erforderlicher Neuanfertigung des Zahnersatzes

 

Hier hat das Bundessozialgericht in einem Urteil vom 10.05.2017 unter Aktenzeichen B 6 KA 15/16 R entschieden, dass ein Schadensersatzanspruch voraussetzt, dass dem Versicherten die Nacherfüllung durch den bisherigen Zahnarzt nicht zumutbar sei.

Das Bundessozialgericht hat in dieser Entscheidung aber auch ausgesprochen, dass keine zu hohen Anforderungen an die vom Versicherten geltend gemachten Unzumutbarkeit einer Nacherfüllung beziehungsweise Neuanfertigung durch den erstbehandelnden Zahnarzt zu stellen seien. Jedoch genüge der Verweis auf die Mängelhaftigkeit der Leistung alleine noch nicht.

 
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Robert Raab unter Tel. 0911/50 49 22-0 oder E-Mail info@raraab.de gerne zur Verfügung.

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