Zur Reichweite eines Befreiungsbescheides der Deutschen Rentenversicherung für die Tätigkeit als angestellter Verwaltungsjurist
Das Bundessozialgericht hat im Urteil vom 05.12.2017 unter Aktenzeichen B 12 KR 11/15 R festgestellt, dass ein nach § 7 (2) AVG ergangene Befreiungsbescheid des damaligen Rentenversicherungsträgers BfA (jetzt Deutsche Rentenversicherung Bund) sich ungeachtet einer fortgeführten Mitgliedschaft beim Versorgungswerk für Rechtsanwälte nicht auf eine andere Beschäftigung, hier als Verwaltungsjurist, erstreckt.
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