Ablehnung Kostenübernahme eines Hilfsmittels
Einem MS-Patient wird die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse von einem selbstbeschafften Erwachsenenrad abgelehnt.
Dies hat das BSG mit Urteil vom 18.04.2024 – B 3 KR / R entschieden.
Das Dreirad hat der Sicherung des Erfolges der Krankenbehandlung nicht gedient, sondern Bewegungsräume weiter erschlossen. Die Voraussetzungen der Kostenerstattung seien deshalb nicht erfüllt.
Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, so steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Robert Raab unter der Telefonnummer 0911 50 49 22 0 oder E-Mail-Adresse info@raraab.de gerne zur Verfügung.