Behandlung durch bestimmten Arzt

 

Das OLG Saarbrücken hat in dem  Urteil vom 11.04.2018 unter Az: 1 O 111/17 die Auffassung vertreten, dass ein gesetzlich Versicherter mit der Unterzeichnung des totalen Krankenhausaufnahmevertrages im Regelfall mit der Behandlung durch alle nach internen Dienstplan tätigen Ärzte einverstanden ist. Wünscht der Patient dies nicht  muss er das eindeutig zum Ausdruck bringen.

Die subjektive Erwartung von einem bestimmten Arzt operiert zu werden reicht für die Annahme einer auf eine bestimmte Person beschränkte Einwilligung nicht aus.

Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, so steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Robert Raab unter der Telefonnummer 0911 50 49 22 0 oder E-Mail-Adresse info@raraab.de  gerne zur Verfügung.

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