Behandlung durch bestimmten Arzt
Das OLG Saarbrücken hat in dem Urteil vom 11.04.2018 unter Az: 1 O 111/17 die Auffassung vertreten, dass ein gesetzlich Versicherter mit der Unterzeichnung des totalen Krankenhausaufnahmevertrages im Regelfall mit der Behandlung durch alle nach internen Dienstplan tätigen Ärzte einverstanden ist. Wünscht der Patient dies nicht muss er das eindeutig zum Ausdruck bringen.
Die subjektive Erwartung von einem bestimmten Arzt operiert zu werden reicht für die Annahme einer auf eine bestimmte Person beschränkte Einwilligung nicht aus.
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