Kausalität bei Behandlungsfehler
Der Bundesgerichtshof hat sich im Urteil vom 02.07.2024 unter Aktenzeichen VI ZR 363/23 mit der Kausalität eines Behandlungsfehlers, insbesondere die fehlerhafte Anlage eines Verweilkatheters, die zu einer Ischämie führen kann, auseinandergesetzt.
In diesem Fall wurde festgehalten, dass eine Kausalität gegeben ist, wenn die Ischämie nicht ohne die Katheteranlage wegzudenken ist. Auch wenn die Gefahr erst später auftritt, zählt die Kathetereinlage bereits als Ursache.
Hypothetische Szenarien, in denen andere Ärzte den Katheter gelegt hätten, liegen in der Beweislast der Ärzte.
Patienten müssen lediglich einen echten Entscheidungskonflikt darlegen, nicht jedoch beweisen, dass sie bei ordnungsgemäßer Aufklärung anders entschieden hätten. Das Berufungsgericht hat in diesem Fall Schadensansprüche fälschlicherweise abgelehnt, weshalb die Sache zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen wird.
Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, so steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Robert Raab unter der Telefonnummer 0911 50 49 22 0 oder E-Mail-Adresse info@raraab.de gerne zur Verfügung.