Es sind folgende weitere Anerkennungsempfehlungen durch den Ärztlichen Sachverständigen Beirat für Berufskrankheiten beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht worden. Hinzu gekommen sind folgende Krankheiten:

 

  • Leukämie durch Butadien: „Chronisch-myeloische oder chronisch-lymphatische Leukämie durch 1,3 Butadien bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Dosis von mindestens 180×21 Butadien-Jahren (ppm x Jahre)“
  • Kehlkopfkrebs durch PAK: „Kehlkopfkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Dosis von mindestens 100 Benzo(a)pyren-Jahren [(µg/m3)x Jahren]“.
  • Harnblasenkrebs durch PAK: „Schleimhautveränderungen, Krebs oder andere Neubildungen der Harnwege durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Dosis von mindestens 80 Benzo(a)pyren-Jahren [(µg/m3)x Jahren]“.
  • Fokale Dystonie: „Fokale Dystonie als Erkrankung des zentralen Nervensystems bei Instrumentalmusikern durch feinmotorische Tätigkeit hoher Intensität“.

 

Anmerkung: Das Recht der Berufskrankheiten ist der komplexeste und schwierigste Teil im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Robert Raab unter Tel. 0911/50 49 22-0 oder E-Mail info@raraab.de gerne zur Verfügung.

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