Genehmigungsfiktion

 

Das Bundessozialgericht hat in einer Entscheidung vom 06.11.2018 – B 1 KR 30/18 R bereits nach 3 Wochen eine Genehmigungsfiktion angenommen obwohl der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) eingeschaltet wurde. Die Entscheidung wurde damit begründet, dass die Genehmigungsfiktion nach 3 Wochen und nicht erst nach 5  Wochen unter der Einschaltung des MDK dann eintritt, soweit der Versicherte über die Einschaltung des MD nicht informiert wurde.

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Robert Raab telefonisch unter 0911 50 49 22 0 oder per E-Mail unter  info@raraab.de  gerne zur Verfügung.

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