SG Marburg zur Vorgreiflichkeit des Zulassungsentziehungsverfahrens und einem Strafverfahren

 

Das Sozialgericht Marburg hat in seiner Entscheidung vom 04.04.2016 unter Aktenzeichen S 12 KA 827/15 keinen zwingenden Zusammenhang zwischen einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und einer Zulassungsentziehung gesehen. Es hat eine Vorgreiflichkeit abgelehnt, die eine Aussetzung des Verfahrens nach sich gezogen hätte.

Weiter hat das SG Marburg auch den Gesichtspunkt der Prozessökonomie für die Rechtfertigung einer Aussetzung des Verfahrens abgelehnt.

Falls Sie hier noch Fragen haben, steht Herr Rechtsanwalt Robert Raab Ihnen unter der Rufnummer 0911/50 49 22 0 oder per E-Mail info@raraab.de gerne zur Verfügung.

 

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