Auswirkungen der Neuregelung der Unterstützungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung bei Behandlungsfehlerverdacht
Mit Wirkung vom 11.04.2017 wurde § 66 SGB V geändert. Es handelt sich aufgrund der Neuregelung jetzt nicht mehr um eine Ermessensvorschrift der gesetzlichen Krankenversicherung. Durch die Verwendung des Wortes „soll“ ergibt sich eine Unterstützungspflicht. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Verpflichtungen: Prüfung von der/dem Versicherten vorgelegten Unterlagen Anforderung eventuell erforderlicher weiterer Unterlagen […]