SG Berlin: Kein Arbeitsunfall beim Oktoberfestbesuch
SG Berlin: Kein Arbeitsunfall beim Oktoberfestbesuch Das SG Berlin hat in einer Entscheidung vom 01.10.2018 unter Aktenzeichen S 115 U 307/17 entschieden, dass der Besuch des Münchner Oktoberfestes im Kollegenkreis nur unter engen Voraussetzungen eine betriebliche Veranstaltung im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung darstelle. Nach Auffassung des Sozialgerichts Berlin stand die Veranstaltung nicht in einem […]