Unterlassene Darmspiegelung als grober Behandlungsfehler

Unterlassene Darmspiegelung als grober Behandlungsfehler   Das OLG Braunschwaig hat in dem Urteil vom 28.02.2019 unter Aktenzeichen 9 U 129/15 ausgeführt, dass ein Internist, der bei seinem Patienten mit heftigen Blutungen aus dem Anus keine Darmspiegelung veranlasst für eine nichterkannte Darmkrebserkrankung wegen eines groben Behandlungsfehlers haftet. Dieser führt zur Beweislastumkehr. Sollten Sie hierzu noch Fragen […]

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