Vertragsarztrecht, Wirtschaftlichkeitsprüfung – Bekanntgabe von Verwaltungsakten

Hier hat das Sozialgericht Marburg entschieden, dass die Bekanntgabe eines Widerspruchsbescheides durch den Beschwerdeausschuss nur dem betroffenen Vertragsarzt gegenüber ausreicht und die Zugangsfiktion erfüllt. Die Klagefrist von einem Monat wird damit in Gang gesetzt. Eine Zustellung an den anwaltlichen Bevollmächtigten ist nicht erforderlich. Es bestehe die Möglichkeit die Wiedereinsetzung in den vorigen Standpunkt. Damit habe […]

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