Zur Wirksamkeit einer Eingliederungsvereinbarung
In diesem Zusammenhang hat das Bundessozialgericht in einem Urteil vom 04.04.2017 – B 11 AL 5/16 R entschieden, dass die Wirksamkeit einer Eingliederungsvereinbarung nach dem SGB III nach dem Recht der öffentlich rechtlichen Verträge zu beurteilen sei.
Soweit diese Eingliederungsvereinbarung keine angemessene Gegenleistung der Arbeitsagentur enthält, so fehle es regelmäßig an einer Grundlage für eine Sperrzeitentscheidung.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Robert Raab unter Tel. 0911/50 49 22-0 oder E-Mail info@raraab.de gerne zur Verfügung.