Abgrenzung Werkvertrag / Beschäftigungsverhältnis bei Montagetätigkeit

 

Das LSG Sachsen-Anhalt hat in seinem Urteil vom 10.05.2022 unter Aktenzeichen L 3 BA 30/20 unter anderem ausgeführt, dass bei einer fehlenden vertraglich abgrenzbaren Leistung kaum Werkvertragsrecht in Betracht käme, weil der Auftraggeber dann durch weitere Weisungen den Gegenstand, der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen erst bestimmen und damit Arbeit und Einsatz erst bindend organisieren muss.

Weiter hat das LSG dann ausgeführt, dass angesichts eines geringen Stundenlohnes der Aufbau einer eigenen Alterssicherung nicht möglich sei und dies für ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis spreche.

Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, so steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Robert Raab unter der Telefonnummer 0911 50 49 22 0 oder E-Mail-Adresse info@raraab.de gerne zur Verfügung.

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