Kostenübernahme medizinisches Cannabis

Das SG Osnabrück hat in seiner Entscheidung vom 06.07.2023 – S 46 KR 160/22 unter anderem ausgeführt, dass im Einzelfall Ärzte medizinisches Cannabis verordnen können. Entscheidend dabei ist, ob es Behandlungsalternativen gibt oder nicht. Andere Behandlungsmöglichkeiten müssen in der Regel ausgeschöpft sein.

Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Robert Raab telefonisch unter 0911 50 49 22 0 oder per E-Mail unter info@raraab.de zur Verfügung.

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