Behandlungsfehler

 

Soweit ein gesundheitlicher Schaden auf einen ärztlichen Fehler zurückzuführen ist besteht für die Betroffenen die Möglichkeit Schadensersatz zu erlangen. Wie sich den Daten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) entnehmen lässt, prüft dieser jährlich bis zu 14.000 Fälle hinsichtlich vermuteter Behandlungsfehler (vgl. Artikel Bayerische Rundfunk vom 17.08.2023 und Statikstiken des MD Bund). Laut dieser Statistik entfallen hiervon ungefähr 2/3 auf die stationäre Versorgung und 1/3 auf Arztpraxen.

Der MDK will seinen Blick besonders auf schwerwiegende aber vermeidbare Fehler richten. Davon gab es im Jahr 2021 130, im Jahr 2022 165 Fälle. Rückschlüsse auf eine Fehlerhäufigkeit geben diese Zahlen jedoch nicht, da die Dunkelziffer unbekannt ist.

Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, so steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Robert Raab telefonisch unter 0911 50 49 22 0 oder per Mail info@raraab.de gerne zur Verfügung.

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