Kein taggenaues Schmerzensgeld
Kein taggenaues Schmerzensgeld Das Kammergericht Berlin hat im Beschluss vom 14.05.2020 unter Aktenzeichen 20 U 170/19 ausgeführt, dass die Doppelfunktion des Schmerzensgeldanspruches, nämlich die Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion eine induviduelle Prüfpflicht ergibt. Es müssen die konkreten Schädigungen beim Geschädigten festgestellt werden. Eine schematische Anwendung im Sinne der Gliedertaxe und dem sogenannten taggenauen Schmerzensgeld steht der […]